Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. GELTUNG
(1) Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Firma “Foxvisionpro – Fuchs Consulting GmbH”, Sonnenstraße 11, 83457 Bayerisch Gmain (im folgenden “Foxvisionpro” genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. (2) Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der “Foxvisionpro” durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials. (3) Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass “Foxvisionpro” diese schriftlich anerkennt. (4) Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von “Foxvisionpro”, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II. LEISTUNGEN
(1) Der Vertragsgegenstand ist die Anfertigung von Luftbildwerken und Videos mit Hilfe von ferngesteuerten Multicoptern und einer darauf befestigten Fotokamera sowie dazugehörigen Dienstleistungen wie z.B. der Bildbearbeitung, Videoschnitt oder Druck. (2) “Foxvisionpro” haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
III. ÜBERLASSENES BILDMATERIAL (ANALOG UND DIGITAL)
(1) Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial. (2) Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von “Foxvisionpro” gelieferten Bild-material um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. (3) Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungs-vorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind. (4) Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von “Foxvisionpro”, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
IV. ANGEBOT
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Gültig ist die jeweils aktuelle Preisliste und die im individuellen Angebot genannten Preise. (2) “Foxvisionpro” unterbreitet dem Auftraggeber ein Angebot. Dies erfolgt in der Regel in Schriftform (auch per E-mail), kann aber auch mündlich erfolgen. Mit der Annahme des Angebotes bzw. der Bestellung durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zu Stande. Dies sollte in der Regel ebenfalls in Schriftform geschehen, kann aber auch in mündlicher oder telefonischer Form erfolgen. Mit der Annahme des Angebotes erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB) der Firma “Foxvisionpro” und hält sich an sie gebunden.
V. LEISTUNGSERFÜLLUNG
(1) Mit Übergabe des vereinbarten Bildmaterials in digitaler oder analoger (ausgedruckt) Form an den Kunden gilt die vertragsgemäße Leistung durch uns als erfüllt.
VI. ZAHLUNG / FÄLLIGKEIT
(1) Das Entgelt wird nach erbrachter Leistung durch uns unverzüglich fällig. (2) “Foxvisionpro” bietet folgende Zahlungsmöglichkeiten: 1. Bar, 2. EC-/Kreditkarte, 3. PayPal, 4. Überweisung
VII. TERMINE
(1) Die Leistungserfüllung erfolgt entweder sofort an Ort und Stelle oder nach Terminabsprache. (2) Nach Auftragsvergabe wird ein Termin vereinbart. Sollte der Termin nicht wahrgenommen werden können muss dieser spätestens am Tag vorher abgesagt werden. Ist der Kunde nicht zum vereinbarten Termin anzutreffen ist der volle Angebotspreis zu bezahlen.
VIII. Pflichten des Auftraggebers
(1)Der Auftraggeber versichert ausdrücklich alle Rechte zur Auftragserteilung zu besitzen. Sollten durch den Auftrag die Rechte Dritter verletzt werden, so ist der Auftraggeber hierfür vollumfänglich haftbar. (2) Der Auftraggeber hat vor jedem Auftrag dafür Sorge zu tragen, dass das Einverständnis des Eigentümers bzw. Verfügungsberechtigten des zu fotografierenden Grundstückes/Objektes/Gebietes für eine Luftbildfotografie vorliegt und Starts, Landungen und Überflüge durch die “Foxvisionpro” dort durchgeführt werden dürfen. “Foxvisionpro” haftet nicht für Schäden oder Ansprüche, die aus dem Nichtvorliegen dieser Einverständniserklärung entstehen. (3) “Foxvisionpro” übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. (4) Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete
Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. (5) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. (6) Ab dem
Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
IX. KÜNDIGUNG
(1) Verstößt eine Vertragspartei nachhaltig gegen die in diesem Vertrag festgelegten Pflichten, so ist die andere Vertragspartei berechtigt, das Vertrags-verhältnis fristlos schriftlich zu kündigen.
X. Haftungsbeschränkung
(1) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, sowie für alle möglichen Folgeschäden sind sowohl gegenüber uns, wie auch zu unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
XI. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
(1) Es wird das einfache Nutzungsrecht am Bildmaterial erworben. Die Überlassung der ausschließlichen Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. In jedem Fall darf “Foxvisionpro” die Bilder für eigene Werbung und Präsentation unbegrenzt benutzen. Die Nutzungsrechte werden zeitlich unbegrenzt und weltweit gewährt. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind ev. gesondert kostenpflichtig. (2)Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Wird hiergegen verstoßen, ist ein Mindestersatzbetrag in Höhe des dreifachen Auftragshonorars fällig. Weitere Forderungen gegen Dritte bleiben hiervon unberührt. (3) Wir haften nicht für Schäden irgendwelcher Art, die sich aus der Nutzung unseres Materials ergeben sollten. Der Auftraggeber, bzw. der für das jeweilige Druckwerk Verantwortliche trägt in jedem Fall die Verantwortung selbst. Bei Falschlieferung oder nicht termingerechter Lieferung unsererseits sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Der Rücktrittsanspruch bleibt hiervon unberührt. Es gilt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). (4)Jede Nutzung und Veröffentlichung unseres Fotomaterials darf nur mit dem Urheberrechtsvermerk erfolgen. Der Quellennachweis hat so zu erfolgen, dass eine einwandfreie Identifizierung möglich ist und auch kein Zweifel an der Zuordnung von Foto und Nachweis entsteht. Bei Unterlassung gilt der doppelte Angebotspreis als vereinbart. (5) Der Besteller unseres Fotomaterials ist verpflichtet, soweit die Vorlagen für Druckwerke benutzt werden, ein vollständiges Belegexemplar kostenlos zu liefern. Die Auflagenhöhe des Druckwerks ist anzuzeigen. Es gilt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
XII. SICHERHEIT
(1)”Foxvisionpro” obliegt die Einhaltung der luftfahrtrechtlichen, ordnungs-behördlichen und polizeilichen Genehmigungen und Informationspflichten sowie der vorgeschriebenen versicherungstechnischen Regelungen. “Foxvisionpro” besitzt zu jedem Flug die erforderliche Aufstiegserlaubnis der zuständigen Luft-fahrtbehörde sowie die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung (Versicherungs-Nr. 406 26 029787832 266 bei der R+V Allgemeine Versicherungs AG, Deckungssumme 1 Mio. EUR) (2) Gründe, die einen Flug unmöglich machen sind unter anderem ordnungsbehördliche Auflagen, ungeeignete Witterungs-bedingungen (Regen, Schneefall, Nebel, Wind, Navigationsstörungen, hohe oder niedrige Temperaturen usw.) oder unvorhersehbare Probleme mit technischem Equipment. (3) Die Entscheidung, ob die Flugbedingungen geeignet sind, obliegt “Foxvisionpro”. Wenn diese nicht geeignet sind kann ein Flug auch kurzfristig durch “Foxvisionpro” abgesagt werden.
XIII. DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Ihre Daten verwenden wir nur zur Speicherung in unserem Kunden-verwaltungssystem, um mit Ihnen in Kontakt bleiben zu können und Sie über das gesamte Leistungsangebot der Fuchs Consulting GmbH per Telefon oder Mail informieren zu dürfen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an fremde Dritte ist mit folgenden Ausnahmen untersagt: (a) Zum Zwecke der Fertigung von durch den Kunden bei uns in Auftrag gegebenen Drucken an unsere Druck-Partner (b) zu eigenen Werbezwecken der “Foxvisionpro” (c) soweit eine vollstreckbare behördliche oder gerichtliche Anordnung vorliegt oder Ihre Daten bei uns als Beweismittel dienen könnten – sind wir zur Offenlegung verpflichtet bzw. berechtigt.
XIV. ALLGEMEINES
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. (2) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.